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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06   

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https://dejure.org/2008,24547
LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06 (https://dejure.org/2008,24547)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2008 - L 16 R 723/06 (https://dejure.org/2008,24547)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - L 16 R 723/06 (https://dejure.org/2008,24547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VI § 240 Abs. 2; ZPO § 301
    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung des bisherigen Berufs, Mehrstufenschema, Verweisbarkeit eines Kfz-Mechanikers auf die Tätigkeit eines Kfz-Kundendienstberaters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06
    Ausgangspunkt für die Prüfung von BU ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, der "bisherige Beruf" des Versicherten (vgl. z. B. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 107, 169; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55, 61 m. w. Nachw.; BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 34/03 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 1).

    Grundsätzlich ist dies die letzte nicht nur vorübergehend ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl. z. B. BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 1 m .w. Nachw.).

    Dementsprechend werden die Gruppen durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildung von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z. B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 132; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 138, 140; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 1).

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06
    Dies folgt bereits daraus, dass eine Verweisbarkeit des Klägers, der Berufsschutz als Facharbeiter genießt, auf Anlerntätigkeiten, d. h. solche Tätigkeiten, die eine echte betriebliche Ausbildung von mindestens drei Monaten Dauer erfordern (z. B. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17) oder die solchen Tätigkeiten tariflich gleichgestellt sind, beschränkt ist.

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Verweisung eines Facharbeiters auf Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VIII der Anlage 1 zum früheren Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) als zulässig erachtet wurde, nicht aber auf Tätigkeiten, die der Vergütungsgruppe IX b Anlage 1 BAT zuzuordnen sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - veröffentlicht in juris); dabei hat ein Bewährungsaufstieg außer Betracht zu bleiben, da er den qualitativen Wert einer Tätigkeit nicht verändert (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61; BSG, Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - veröffentlicht in juris).

  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 98/80

    Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Unzulässigkeit der Verweisung auf die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06
    Diese - unterschiedlichen - Anforderungen an in Betracht zu ziehende Verweisungstätigkeiten sind grundsätzlich nur ausnahmsweise miteinander zu vereinbaren, und zwar ausschließlich dann, wenn die grundsätzliche Unvereinbarkeit im Einzelfall aufgrund einer fachlichen Nähe von Ausgangs- und Verweisungsberuf, einer Rückgriffsmöglichkeit auf eine frühere Ausbildung oder durch sonstige Vorkenntnisse aufgehoben ist (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - veröffentlicht in juris).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Verweisung eines Facharbeiters auf Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VIII der Anlage 1 zum früheren Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) als zulässig erachtet wurde, nicht aber auf Tätigkeiten, die der Vergütungsgruppe IX b Anlage 1 BAT zuzuordnen sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - veröffentlicht in juris); dabei hat ein Bewährungsaufstieg außer Betracht zu bleiben, da er den qualitativen Wert einer Tätigkeit nicht verändert (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61; BSG, Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - veröffentlicht in juris).

  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R

    Berufsunfähigkeit - Hausmeister - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - oberer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Verweisung eines Facharbeiters auf Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VIII der Anlage 1 zum früheren Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) als zulässig erachtet wurde, nicht aber auf Tätigkeiten, die der Vergütungsgruppe IX b Anlage 1 BAT zuzuordnen sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - veröffentlicht in juris); dabei hat ein Bewährungsaufstieg außer Betracht zu bleiben, da er den qualitativen Wert einer Tätigkeit nicht verändert (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61; BSG, Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84

    Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06
    Dementsprechend werden die Gruppen durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildung von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. z. B. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 132; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 138, 140; BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 1).
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Verweisung eines Facharbeiters auf Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VIII der Anlage 1 zum früheren Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) als zulässig erachtet wurde, nicht aber auf Tätigkeiten, die der Vergütungsgruppe IX b Anlage 1 BAT zuzuordnen sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 - veröffentlicht in juris); dabei hat ein Bewährungsaufstieg außer Betracht zu bleiben, da er den qualitativen Wert einer Tätigkeit nicht verändert (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61; BSG, Urteil vom 28. November 1980 - 5 RJ 98/80 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R

    Teilurteil - Prozeßstoff - Teilbarkeit - Zurückverweisung - Normenkontrolle -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06
    Da es sich insoweit um einen gegenüber den im Übrigen mit der Berufung weiter verfolgten Klageansprüchen auf Gewährung von Rente wegen voller EM, hilfsweise wegen teilweiser EM, prozessual selbständigen Klageanspruch handelt, konnte durch Teilurteil gemäß § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V. mit § 301 Zivilprozessordnung entschieden werden (vgl. zu den Voraussetzungen eines Teilurteils: BSG, Urteil vom 28. April 1999 - B 6 KA 52/98 R - veröffentlich in juris).
  • LSG Berlin, 31.05.2001 - L 16 RJ 84/97

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 16 R 723/06
    Bezüglich einer so einzugruppierenden Tätigkeit steht einer Verweisbarkeit des Klägers entgegen, dass Tätigkeiten dieser Vergütungsgruppe ohne besondere Vorkenntnisse nicht nach einer Zeit der Einweisung und Einarbeitung bis zu drei Monaten vollwertig ausgeübt werden können (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2001 - L 16 RJ 84/97 -).
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